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Ihr notwendiger Lebensunterhalt mit Ausnahme der Kosten für Unterkunft und Heizung wird in so genannten Regelsätzen gewährt. Das bedeutet, dass die Regelleistung die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben pauschal abdeckt.